Bürgerbeteiligung in den Gemeinden weiter stärken

Der Parlamentarische Geschäftsführer Günter Rudolph und der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Gerhard Merz haben in Wiesbaden einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Erleichterung der Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vorgestellt. Ziel dieses Antrages ist es, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. „Städte und Gemeinden haben eine elementare Bedeutung für unser kommunales Leben. Es ist wichtig, dass die Bürger an den Prozessen innerhalb der Gemeinen beteiligt werden. Wir haben deshalb mehrere Änderungen in diesem Bereich vorgesehen“, sagten Rudolph und Merz am Mittwoch in Wiesbaden unisono.

„Zum einen sollen Kinder- und Jugendliche stärker an den kommunalen Verfahren teilhaben können. Wir sehen deshalb in unserem Änderungsantrag eine verpflichtende Beteiligung von Kinder- und Jugendlichen bei den gemeindlichen Entscheidungsfindungen, die die Interessen dieser Zielgruppe berühren, vor. Die genaue Ausgestaltung der Beteiligung soll der Gemeinde überlassen werden. Einzige Vorgabe ist die Einräumung eines Antrags- und Anhörungsrechts. Zum anderen soll die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen dazu beitragen, Jugendliche früher einzubinden. Das bislang angesetzte Wahlalter ist zu hoch. Jugendliche verfügen schon früher über die Fähigkeit eine politische Meinung zu bilden“, so Merz.

„Jedoch müssen auch ältere Menschen am politischen Willensbildungsprozess in den Kommunen beteiligt werden. Unser Änderungsantrag regelt demnach auch eine verpflichtende Beteiligung dieser Gruppe. Auch hier hat die Gemeinde einen weiten Gestaltungsspielraum und kann selbst entscheiden, welches Verfahren sie für die Beteiligung wählen will. Dieser wird lediglich dadurch eingeschränkt, dass der Seniorenvertretung ein Vorschlags- und Anhörungsrecht eingeräumt werden muss“ so der Parlamentarische Geschäftsführer.

Die SPD wolle zudem die Rechte der Ausländerbeiräte stärken und ihnen dort, wo dies noch nicht der Fall sei, Anhörungs- und Antragsrecht einräumen. Es sei das Ziel der Sozialdemokraten – solange das kommunale Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer noch nicht durchgesetzt sei – ein Mehr an Partizipation für diese Bevölkerungsgruppe zu schaffen, bekräftigte Merz.

„Darüber hinaus wollen wir die Bürgerbeteiligung mit einer weiteren Absenkung der Quoren für einen erfolgreichen Bürgerentscheid stärken. Der Gesetzesentwurf der schwarz-grünen Landesregierung enthält zwar eine Staffelung der Quoren je nach Einwohnergröße und setzt damit eine langjährige Forderung der SPD um. Jedoch ist die vorgesehene Senkung nicht ausreichend, da lediglich 2,6 Prozent der hessischen Gemeinden davon berührt wären. Wir sehen deshalb in unserem Änderungsantrag bei Kommunen mit bis zu 50.000 Einwohnern ein Quorum von 20 Prozent, bei Städten bis zu 100.000 Einwohnern ein Quorum von 15 Prozent und bei Städten über 100.000 Einwohner ein Quorum von 10 Prozent vor, um dem Bürgerwillen bei Bürgerentscheiden mehr Gewicht zu verleihen. Insbesondere bei größeren Städten ist es aufgrund der Anonymität bislang sehr schwer, eine Zustimmung zu Bürgerentscheiden zu erzielen“, sagte Rudolph.

Zwei weitere Punkte des Novellierungsvorschlags seien die Ermöglichung der Teilzeitbeschäftigung für Beigeordnete und das Festhalten an der 1500-Einwohnergrenze für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. „Die zurzeit in der Hessischen Gemeindeordnung vorhandene 1500-Einwohner-Grenze für ehrenamtliche Bürgermeister ist richtig. Wir lehnen die Anhebung auf 5000 Einwohner entschieden ab. Auch Bürgermeister in kleineren Gemeinden haben eine Vielzahl von Aufgaben zu erledigen, hinzu kommen die Personalverantwortung und das Haushaltsvolumen. Es handelt sich häufig um komplexe Aufgaben, die von dem zeitlichen Volumen nicht von einem ehrenamtlichen Bürgermeister bewältigt werden können. Die Anhebung der Grenze führt zu einer Entprofessionalisierung der Verwaltung. Demnach haben wir in unserem Änderungsantrag die Beibehaltung der Grenze von 1500 Einwohnern vorgesehen“, so Rudolph abschließend.